
Kurz und knapp teilte das Bundespräsidialamt heute mit:
Bundespräsident Horst Köhler hat entschieden, das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung nicht auszufertigen. Er hat seine Entscheidung in gleich lautenden Briefen der Bundeskanzlerin, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages und dem Präsidenten des Bundesrates mitgeteilt.Das verfassungsrechtliche Novum dieser Entscheidung sei an dieser Stelle dahin gestellt, da sie auch in der Sache vollkommen korrekt ist. Den was war das Ziel des Gesetzes: Der Bund hätte einen Teil seiner Hoheitsrechte, die Flugsicherung, abgegeben und sie in die Interessen von Finanzinvestoren abgegeben, die gezielte Interessen der Gewinnmaximierung verfolgen. Selbst Fluggesellschaften und Flughäfen waren nicht damit einverstanden und gaben eher widerwillig ein Kaufgebot ab, um sich einen gewissen Einfluss zu sichern. Nicht erst mit dem Flugzeugunglück von Überlingen wurde deutlich, dass Hoheitsrechte nicht einfach veräußerbar sind, sondern aktiv vom Staat wahrgenommen werden müssen.
Dazu zählt nun einmal auch die Flugsicherung, da sie eine polizeiliche Aufgabe darstellt. Die Auslagerung in eine eigene Gesellschaft ist dabei noch vertretbar, hatte der Bund als alleiniger Eigentümer hier immer noch das volle Zugriffsrecht. Die Finanzsorgen des Staates und das übertriebene Privatisierungsgeschrei einiger Weniger darf den Blick jedoch nicht dafür verstellen, dass ein Nachtwächterstaat für alle mit unkalkulierbaren Folgen verbunden ist, nicht nur in der Luft.














































